Verfahren zur Beglaubigung von Dokumenten für den Visa-Prozess

Eine Beglaubigung ist für jeden Studenten sehr wichtig, der für ein Studium oder einen Job ins Ausland gehen möchte. Sie müssen Ihre beglaubigten Dokumente von Board und HEC vorlegen. Wenn Sie jetzt damit beginnen, sparen Sie Zeit und Geld beim Visumsverfahren. Vorschlag: Folgen Sie einfach diesem vollständigen Prozess und halten Sie Ihre Dokumente vor Mitte August bereit.

1. Schritt ist die Überprüfung durch das Board Metric und FSC

2. Schritt: Entscheiden Sie sich für IBCC

3. Schritt ist HEC

Der letzte Schritt ist die Bescheinigung des MOFA

Dann gehen Sie zur Botschaft


Board-Verifizierung Metric und FSC


1- Machen Sie zur Prüfung durch den Prüfungsausschuss zwei Fotokopien Ihres Matric- und FA/F.Sc.-Abschlusses sowie eine vom Prüfungsbeamten der 2. Klasse beglaubigte Kopie Ihres CNIC.

2- Dann fragen Sie am Auskunftsschalter nach der Gebühr für die Beglaubigung ausländischer Visadokumente. Die Gebühr beträgt normalerweise 1000-3000. Variiert von Behörde zu Behörde. Zahlen Sie die Gebühr und reichen Sie den Challan mit Ihren Dokumenten ein. Verfahren zur Beglaubigung von Dokumenten für den Visaprozess

3- Sie erhalten einen beglaubigten Abschluss mit versiegeltem Umschlag oder einer Fotokopie Ihres Abschlusses und eine Bescheinigung über die Echtheit des Originalabschlusses.

Hinweis: Bringen Sie alle Dokumente zur weiteren Beglaubigung zum IBCC. Verfahren zur Dokumentenbeglaubigung für den Visa-Prozess


IBCC-Bescheinigungsregeln:


Nr. IBCC/ATN-RULES/8118-86 12. Dezember 2022

Betreff: IBCC-REGELN/VERFAHREN ZUR BESTÄTIGUNG VON SSCs/HSSCs/

DIPLOME/SHAHADAT-UL-SAANVIAT-UL-AAMA/SHAHADAT-ULSAANVIAT-UL-KHASA/SCHULABSCHLUSSZEUGNISSE/ZEUGNISBLÄTTER/ERGEBNISKARTE USW.

Es wird auf Resolution Nr. 5 der 113. Sitzung des Inter Board Committee of Chairmen verwiesen, die am 19. und 20. September 2022 in AJK Mirpur stattfand.

2. Während der betreffenden Sitzung wurden die folgenden Regeln des Inter Board Committee of Chairmen für die Beglaubigung von Sekundarschulzeugnissen, Zeugnissen höherer Sekundarschulbildung, die von Boards of Intermediate und Secondary Education in Pakistan ausgestellt wurden, Diplomen von Boards of Technical Education usw., Shahadat-ul-Saanviat-ul-Aama, Shahadat-ul-Saanviat-ul-Khasa von anerkannten Deeni Madaris von Pakistan, Schulabschlusszeugnissen, Notenblättern, Ergebniskarten
usw.

 Antragsformular wurde genehmigt: -

1- Das Antragsformular (1 Seite) ist kostenlos am Schalter/an der Rezeption erhältlich (im Anhang). Das Antragsformular kann auch von der Website des IBCC (www.ibcc.edu.pk) heruntergeladen werden. Achten Sie darauf, alle Spalten auszufüllen. Falls eine oder mehrere Spalten leer bleiben, kann das IBCC den Fall möglicherweise nicht bearbeiten.

2- Alle SSCs, HSSCs, Diplome, Shahadat-ul-Saanviat-ul-Aama, Shahadatul-Saanviat-ul-Khasa, Zeugnisse, Schulabschlusszeugnisse usw. müssen von der jeweiligen ausstellenden Behörde/dem Board of Intermediate and Secondary Education/Board of Technical Education bestätigt werden, bevor sie zur Beglaubigung an IBCC übermittelt werden. IBCC beglaubigt nur die Zeugnisse, die von der jeweiligen ausstellenden Behörde bestätigt wurden.

3- Es werden nur die Zeugnisse von Privatschulen/Colleges/Institutionen beglaubigt, die entweder einem Board of Intermediate and Secondary Education, Board of Technical Education angeschlossen oder bei der Bildungsdirektion registriert sind. Der Antragsteller lässt das Dokument von der jeweiligen BISE, BTE und Bildungsdirektion beglaubigen.
usw., bevor er diese bei IBCC einzahlt. Er wird einen Nachweis dieser Zugehörigkeit oder Registrierung vorlegen, z. B. eine Kopie des Zugehörigkeits-/Registrierungszertifikats/-briefs usw.

4- Wenn das Zertifikat echt ist, in jeder Hinsicht in Ordnung ist und die Anforderungen der Regeln von IBCC, BISE, BTE, der Regierung, der jeweiligen Institution(en) usw. erfüllt, wird es am nächsten Arbeitstag nach dem Einzahlungsdatum beglaubigt und zugestellt.

5- Bei Bedarf, Klärung, Zweifel oder Unklarheiten hinsichtlich einer Tatsache/Einzelheit/Sache bezüglich des Zertifikats wird es nach Überprüfung und Erfüllung der notwendigen Anforderungen beglaubigt.

6- Wenn sich ein an das IBCC übermitteltes Zertifikat nach Überprüfung durch das IBCC als gefälscht/gefälscht herausstellt, verfällt es und wird nicht an den Antragsteller zurückgegeben. Außerdem werden die erforderlichen Maßnahmen gemäß den IBCC-Regeln gegen den Antragsteller/Inhaber des Zertifikats ergriffen. Verfahren zur Beglaubigung von Dokumenten für den Visa-Prozess

7- Die Beglaubigung der Originalzertifikate ist obligatorisch. Verfahren zur Beglaubigung von Dokumenten für den Visa-Prozess

8- Die Beglaubigung einer Fotokopie des Zertifikats erfolgt nach der Beglaubigung des Originalzertifikats.

9- Bewerber aus den Provinzen Belutschistan, NWFP, Punjab und Sindh müssen ihre Zertifikate zur Beglaubigung bei den Regionalbüros des IBCC in allen Provinzhauptquartieren, d. h. Quetta, Peshawar, Lahore und Karachi, einreichen. Name, Bezeichnung, Adresse, Telefon- und Faxnummern der Regionalbüros lauten wie folgt:

Hauptsitz in Islamabad
Stellvertretender Sekretär (Beglaubigung und Akademisches),
Inter-Board-Komitee der Vorsitzenden,
Beim Federal Board of Intermediate und
Gebäude der Sekundarstufe,
H-8/4, Islamabad
Telefon: (051) 9235019
Fax: (051) 9250451
(051) 9250454

Regionalbüro Karatschi
Stellvertretender Sekretär (Gleichwertigkeit und Beglaubigung),
Inter-Board-Komitee der Vorsitzenden,
Im Gebäude des Board of Intermediate Education,
Bakhtiari Jugendzentrum,
Nord-Nazimabad,
Karatschi-74700
Telefon: (021) 36639878
Fax: (021) 36639878

Regionalbüro Lahore
Stellvertretender Sekretär (Gleichwertigkeit und Beglaubigung),
Inter-Board-Komitee der Vorsitzenden,
Im Board of Intermediate und
Gebäude der Sekundarstufe,
86-Mozang-Straße, Lahore
Telefon: (042) 99203893
Fax: (042) 99203893

Regionalbüro Peshawar
Stellvertretender Sekretär (Gleichwertigkeit und Beglaubigung),
Inter-Board-Komitee der Vorsitzenden,
Im Board of Intermediate und
Gebäude der Sekundarstufe,
Jamrud Road, Peshawar
Telefon: (091) 9216454
Fax: (091) 9216454

Regionalbüro Quetta
Herr Sher Jan,
Stellvertretender Sekretär (Gleichwertigkeit und Beglaubigung),
Inter-Board-Komitee der Vorsitzenden,
Im Board of Intermediate und
Sekundarschulbildung, Quetta
Telefon: (081) 826716
Fax: (081) 826710

10- Zur Beglaubigung werden ausschließlich Urkunden des Zeugnisinhabers sowie seiner Eltern und Geschwister akzeptiert.

11- Beglaubigte Zeugnisse werden nur dem Zeugnisinhaber sowie seinen Eltern und Geschwistern ausgehändigt.

12- Bitte entfernen Sie vor der Abgabe des Zertifikats die Plastikfolie. Zertifikate mit Plastikfolie werden nicht akzeptiert.

13- Bitte besorgen Sie sich ein Challan-Formular im Window Office, um die Gebühr bei einer Bank einzuzahlen. Es ist kostenlos.

14- Für die Beglaubigung jedes Originalzertifikats/-dokuments wird eine Gebühr von 200 Rupien erhoben.

15- Für die Beglaubigung jeder Kopie des Originalzertifikats/-dokuments wird eine Gebühr von 100 Rupien erhoben.

16- Bei der Bank eingezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

17- Die Antragsformulare können an allen Werktagen außer freitags zwischen 0815:1500 und 0815:1100 Uhr eingereicht werden. Freitags ist die Frist zwischen XNUMX:XNUMX und XNUMX:XNUMX Uhr.

18- Lieferzeit (am Folgetag nach dem Tag der Einzahlung) an allen Werktagen außer Freitag von 0815 Uhr bis 1500 Uhr. Freitags ist sie von 0815 Uhr bis 1100 Uhr.

19- Besuchszeiten von 1100 Uhr bis 1200 Uhr an allen Werktagen außer Freitag. Freitags sind die Besuchszeiten von 1030 Uhr bis 1130 Uhr.

20- Für weitere Einzelheiten können sich Studierende/Bewerber an die entsprechenden Mitarbeiter des IBCC wenden. Sie werden den Bewerbern jede erdenkliche Hilfe anbieten.

21- Die Regeln des IBCC zur Beglaubigung von SSCs, HSSCs, Diplomen, Zeugnissen usw. werden zur Information der Öffentlichkeit auf die Webseite des IBCC eingefügt und auch an prominenter Stelle außerhalb der Räumlichkeiten aller fünf Büros des IBCC abgebildet.

22- Alle Mitarbeiter müssen gemäß den staatlichen Vorschriften Pausen zum Mittagessen und Beten einlegen.

 


HEC-Anforderungen für die Abschlussbescheinigung:


Ausdrucken des Antragsformulars am selben Tag.
1- Original SSC, HSSC, Bachelor-Abschluss und höher zusammen mit Ergebniskarten/DMCs/Zeugnissen.

2- Satz Fotokopien der oben aufgeführten Dokumente für die HEC-Aufzeichnung.

3- Kopie des computergestützten Personalausweises/Reisepasses (im Falle von Ausländern).

4-  Gleichwertigkeit von HEC im Falle eines Bachelor- oder Master-Abschlusses usw. aus dem Ausland oder von Deeni Asnaad.

5- Falls kein Abschluss ausgestellt wurde, kann das ausführliche Notenzertifikat/Transcript beglaubigt werden, sofern:

6-  Ein Bestätigungsschreiben des Prüfungsamtes der betreffenden Universität ist beigefügt.

7-  Der Bewerber hat den Studiengang innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Prüfungsbeginns abgeschlossen.

8-  Falls die Bewerbung von einer anderen Person als dem/der Absolvent/in eingereicht wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

– Von einem Beamten der Stufe 17 ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht für die bevollmächtigte Person.

– Kopie des computergestützten Personalausweises der autorisierten Person.

9- Zur Beglaubigung von „Shahadatul Almiya fil uloomm al Arabia wal Islamia“ geben Sie bitte die Angaben zu Middle, Aama, Khasa in das Online-Bewerbungsformular ein und fügen Sie die vom HEC erteilte Gleichwertigkeit bei.

10- Zur Beglaubigung des von HEC ausgestellten „Gleichwertigkeitsschreibens“ fügen Sie das Original des Gleichwertigkeitsschreibens sowie beglaubigte Kopien aller Dokumente bei.

11-Lassen Sie zur Beglaubigung des „CPSP Fellowship/Membership“-Zertifikats dieses vor der Einreichung bei HEC vom Prüfungsbeauftragten des CPSP bestätigen.

 

Hinweis: HEC beglaubigt zuerst Originaldokumente und dann Fotokopien. Ohne die Beglaubigung der Originaldokumente wird kein Antrag auf Beglaubigung von Fotokopien berücksichtigt.


MOFA-Bescheinigung und Regeln


Montag bis Donnerstag: 8 bis 1 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

Das Außenministerium in Islamabad und alle seine Büros in Peshawar, Lahore, Karachi und Quetta überprüfen weder den Inhalt noch die Echtheit des Dokuments. Sie unterzeichnen nur die Beglaubigungen anderer Behörden, wie etwa Bildungszeugnisse, die von der IBCC und der Higher Education Commission usw. beglaubigt werden müssen. Das Ministerium überprüft daher die Unterschriften der betreffenden Beglaubigungsbehörden. Zu diesen Dokumenten gehören:

 

Von Provinz- und Kommunalregierungen ausgestellte Dokumente können im Ausland in Pakistan verwendet werden.

  • Von unseren Auslandsvertretungen verifizierte/beglaubigte Dokumente, die in Pakistan vorgelegt werden sollen

 

Darüber hinaus beglaubigt das Ministerium nur Dokumente in Urdu und Englisch. Dokumente oder deren Übersetzungen in andere Sprachen als Englisch werden nicht beglaubigt. Antragsteller können ihre beglaubigten Dokumente in den von der jeweiligen diplomatischen Vertretung anerkannten Übersetzungszentren in Islamabad übersetzen lassen und direkt bei den Botschaften einreichen. Einmal beglaubigte Dokumente bleiben für immer gültig und müssen daher nicht erneut beglaubigt werden.

Beglaubigungen der Camp Offices des Außenministeriums in Lahore, Quetta, Peshawar und Karachi haben dieselbe Gültigkeit und Authentizität wie die Beglaubigungen des Außenministeriums in Islamabad und werden daher nicht erneut beglaubigt. Fotokopien oder Übersetzungen von Dokumenten werden beglaubigt, wenn das Originaldokument vorgelegt wird oder es von einem amtlichen Beamten der BPS-17 oder höher beglaubigt wird.

ÄMTER/BERECHTIGTE FÜR DIE BESTÄTIGUNG:

Das Ministerium bietet konsularische Dienste an seinem Hauptsitz in Islamabad sowie in seinen Niederlassungen in den vier Provinzhauptstädten an. Adressen und Telefonnummern dieser Niederlassungen.

Nr.BüroadresseTel. Nein.
1.Außenministerium, Constitution Avenue,

Islamabad

051-9207895
051 - 9056524
2.Camp Office Karachi, Main Shahrah-e-Faisal, neben dem FTC-Gebäude Karachi.021 - 9204989
021 - 9206690
3.Camp Office Lahore, Nr. 1-AC Off. Club Road GOR-1,042
042 - 9200249
4.Camp Office Peshawar, Nr. 66-C-1, University Road, Universitätsstadt Peshawar091 - 9218126
5.Campbüro Quetta, Zimmer 28, 2. Stock, Block 07, Zivilsekretariat Belutschistan, Quetta081 - 9203155

VERFAHRENSVORAUSSETZUNGEN DES AUSSENMINISTERIUMS:

S.No.ART DER DOKUMENTEBeglaubigungsstempel (Rs) (bei der Post erhältlich)VERFAHRENSVORAUSSETZUNGEN
1Nikah Nama (Urdu)Rs. 5Siegel des Nikah-Registrars; Kopie kann sein
2 Birth
Zertifikate (Urdu)
Rs. 5ausgestellt vom zuständigen Sekretär des Gewerkschaftsrats oder Chief Officer oder Tehsil Municipal Officer oder Executive Officer des Cant Board.
3B. Form (Urdu)Rs. 5Ausgestellt von NADRA oder altes B-Formular mit dem Stempel des District Registration Officer (im Original)
4Charakter
Zertifikat
Rs. 5Ausgestellt vom Bezirkspolizeibeamten
5Ärztliches Attest Rs. 5Ausgestellt oder gegengezeichnet vom medizinischen Leiter eines staatlichen Krankenhauses
6Tod
Zertifikate (Urdu)
Rs. 5Ausgestellt vom Sekretär des Gewerkschaftsrats zusammen mit dem Personalausweis und der Löschungsbescheinigung, die von NADRA oder dem zuständigen Meldeamt ausgestellt wurde.
7Scheidung
Zertifikat (Urdu)

Rs. 5Die Scheidungsurkunde muss vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts des jeweiligen Gebiets ausgestellt sein, oder es muss ein Gerichtsurteil bezüglich der Auflösung der Ehe zur Beglaubigung vorgelegt werden.
8Rs. 10
Rs. 5
Der eidesstattlichen Erklärung sind eine eidesstattliche Erklärung der Eltern und eine Heiratsurkunde des Sekretärs/Nazim Union Council beizufügen.
9Ausweis
Widerrufsformular (Urdu)
Rs. 5Ausgestellt von NADRA oder dem District Registration Officer.
10FahrerlaubnisRs. 5Der Original-Führerschein muss am Schalter zusammen mit der NOC der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Nur die Original-NOC wird beglaubigt. Eine Kopie des CARD-Führerscheins wird ebenfalls beglaubigt.
11Schulabschlusszeugnis (Urdu)Rs. 5Schulabschlusszeugnis der Klasse I-IX, gegengezeichnet vom District Education Officer und beglaubigt vom Inter Board Committee of Chairman (IBCC).
12Zeugnis der weiterführenden SchuleRs. 5Attestiert durch IBCC
13Higher Secondary School-ZertifikatRs. 5Attestiert durch IBCC
14Einjähriges Diplom und KurzkurseRs. 25Diese Zertifikate müssen zunächst vom National Training Bureau beglaubigt werden.
15Bachelor- und MasterstudiengängeRs. 25Von der Hochschule beglaubigt
16Abschlüsse/Diplomzeugnisse in Bezug auf

Medizinische Fachkräfte PMDC Reg., etc. Erfahrungszertifikate
Rs.25



Rs. 5
Alle Dokumente müssen zunächst vom Ministerium für nationale Vorschriften und Dienstleistungen beglaubigt werden. Der MBBS-Abschluss muss von HEC beglaubigt werden.

  • Der Antragsteller selbst oder ein Familienangehöriger mit Vollmacht;
  • Die Person, die die Dokumente im Namen eines Verwandten vorlegt, muss ihren Original-Personalausweis/Reisepass/Führerschein/Universitätsausweis/Schulausweis/Wohnsitz-/Dienstausweis oder einen anderen gültigen Ausweis vorlegen.
  •  Wenn kein Familienangehöriger des Antragstellers in Pakistan wohnt, muss der Antragsteller eine von unserer Auslandsvertretung ordnungsgemäß unterzeichnete Vollmacht an die bevollmächtigte Person vorlegen und diese zusammen mit weiteren relevanten Dokumenten am Schalter vorlegen.

ZEITPUNKT FÜR DEN ERHALT UND DIE RÜCKGABE VON DOKUMENTEN:

Die zu beglaubigenden Dokumente können zu den angegebenen Zeiten am Schalter des Konsulats eingereicht werden. Die beglaubigten Dokumente werden den Antragstellern voraussichtlich innerhalb von zwei Stunden nach ihrer Einreichung zurückgegeben.

NICHT ZUR BESTÄTIGUNG AKZEPTIERTE DOKUMENTE:

Die folgenden Dokumente im Original sowie Kopien dieser Dokumente sind
nicht vom Außenministerium beglaubigt, da diese nicht unter die
Zuständigkeitsbereich des Ministeriums:
 Reisepässe
 Wohnsitz
 Personalausweis
 Dokumente im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen (z. B. Register der Grundstücke und
landwirtschaftliche Flächen)


Drop-Box-Einrichtung für die Beglaubigung von Dokumenten im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und seine Campbüros


Um es der Öffentlichkeit einfacher zu machen, wurden die folgenden Kurierdienste autorisiert, Dokumente zur Beglaubigung (außer Vollmachten) vom Außenministerium und allen seinen in vier Provinzhauptstädten gelegenen Lagerbüros entgegenzunehmen. Dies sind TCS, Gerry's, OCS, UPS, Leopards. Dieses Ministerium wird Dokumente in Bezug auf Rawalpindi/Islamabad und seine Vororte entgegennehmen. Dokumente aus anderen Städten werden von den jeweiligen Lagerbüros entgegengenommen.

a) Servicegebühren:

Rs. 100/- in der Stadt (Rawalpindi-Islamabad, Karachi, Quetta, Peshawar, Lahore)
Rs. 200/- außerhalb der Stadt (jede andere Stadt als die oben genannten)

i. Die Servicegebühren verstehen sich inklusive aller Steuern.

ii. Zusätzliche Servicegebühren/versteckte Gebühren sind nicht zulässig.

iii. Die Servicegebühren fallen pro Antragsteller/Fall und nicht pro Dokument an.

Hinweis: Die Kosten für die auf den Dokumenten anzubringenden Stempel trägt der
Antragsteller.

b) Verlust von Dokumenten durch Kurierunternehmen:

i. Das Kurierunternehmen trägt die gesamten Kosten für die Wiederherstellung aller beschädigten oder verlorenen Dokumente.

ii. Alle Kosten für den Transport/die Unterbringung der Person

deren Dokumente beschädigt werden/verloren gehen, werden ebenfalls vom Kurierunternehmen getragen.

iii. Dem Betroffenen, dessen Dokumente beschädigt werden bzw. verloren gehen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, die Dropbox-Funktion zu nutzen. Bevor Sie Ihre Dokumente einreichen, vergewissern Sie sich jedoch, dass diese in Ordnung sind und alle Anforderungen erfüllen. Einzelheiten sind oben aufgeführt und auch bei den betreffenden Kurierdiensten erhältlich. Verfahren zur Dokumentenbeglaubigung für den Visa-Prozess